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Haltung von giftigen Schlangen in privaten Terrarien durch Liebhaber

in Allgemeines 26.07.2009 22:03
von deezeedevil • 25 Beiträge

Haltung von giftigen Schlangen in privaten Terrarien durch Liebhaber

1. Vorbemerkungen

Die private Haltung wildlebender Tiere zum Zwecke der Liebhaberei oder Forschung verlangt ein hohes Maß an persönlicher Verantwortung gegenüber dem lebenden Tier und der Wohnumwelt. Die Haltung gefährlicher Reptilien, insbesondere von giftigen Schlangen, erfordert neben der artgerechten Tierhaltung auch besondere Vorkehrungen zur Vermeidung der objektiv vorhandenen Gefahren, die vom Umgang mit diesen Tieren zwangsläufig ausgehen. Diese Gefahren betreffen sowohl den Halter selbst, als auch die im Umfeld der Schlangenhaltung lebenden Mitmenschen, wie Familienmitglieder, Nachbarn oder Besucher.

Von giftigen Schlangen geht Lebensgefahr aus!

Deshalb sollten sich nur langjährig erfahrene Schlangenhalter mit gefährlichen Schlangen befassen. Diese Terrarianer müssen neben der notwendigen Sachkunde auch die erforderlichen technischen Bedingungen gewährleisten können, um die für Mensch und Tier bestehenden Gefahren zu minimieren und kalkulierbar zu gestalten. Wer sich mit lebenden giftigen Schlangen befaßt, muß sich stets die Konsequenzen einer Bissverletzung vor Augen halten.

Für jene Terrarianer, die sich trotz dieses steten Risikos mit giftigen Schlangen befassen wol­len oder müssen, seien nachfolgend in diesem Merkblatt einige Empfehlungen gegeben. Dabei sind die über viele Jahre gesammelten Erfahrungen von Giftschlangenpflegern der AG Schlangen eingeflossen. Hinweise und Ergänzungen zu diesem Merkblatt nimmt die Leitung der AG gern entgegen.

Die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e.V. übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Bißunfälle, Tierverluste oder dergleichen, die nach dem Lesen dieser Empfehlungen eintreten. Diese Empfehlungen sind internes Arbeitsmaterial der DGHT.

2. Was sind giftige Schlangen?

Die Bezeichnung "Giftschlangen" ist ein Sammelbegriff für die Familien der Giftnattern (Elapidae), der Seeschlangen (Hydrophiidae), der Ottern (Viperidae), der Grubenottern (Crotalidae) und, so man will, auch der Unterfamilie der Erdvipern (Aparallactinae). Alle diese Schlangen verfügen über Giftdrüsen, die durch giftleitende Gefäße mit den vorn im Oberkiefer stehenden Giftzähnen verbunden sind. Giftdrüsen haben auch noch andere Schlangen: Bei den Trugnattern (Boiginae) und den Wassertrugnattern (Homalopsinae) stehen die Giftdrüsen mit im hinteren Oberkiefer angeordneten Giftzähnen in Verbindung. Ihr Gift hat für den Menschen meist nur geringe Wirkung. Ihr Biß ist generell wegen der weit hinten stehenden Giftzähne weitgehend harmlos. Lediglich bei zwei Trugnatterarten, der Boomslang (Dispholidus typus) und der Vogelnatter (Thelotornis kirtlandi) sind tödliche Bißunfälle beim Menschen belegt. Und selbst der Biß einer der sonst als harmlos geltenden Wassernattern, der ostasiatischen Tigernatter (Rhabdophis tigrina), hat in einem Fall zum Tode geführt.

Wenn der Biß einer Trugnatter für den Menschen in der Regel auch ungefährlich ist, sollten beim Umgang mit diesen Tieren die gleichen Gesichtspunkte berücksichtigt werden wie bei der Haltung von eigentlichen Giftschlangen. Unter den "Echten Giftschlangen" werden Vertreter der Viperidae und Crotalidae am häufigsten im Terrarium gepflegt.

3. Welche gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten?

Im bundesdeutschen Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 19.2.1987 (BGBl. I, S.602) heißt es im § 121 über das Halten gefährlicher Tiere: "(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder ein bösartiges Tier sich frei umherbewegen läßt oder 2. als Verantwortlicher für die Beaufsichtigung eines solchen Tieres es unterläßt, die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Schäden durch das Tier zu verhüten. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden." "Frei umherbewegen" werden sich Giftschlangen höchstens beim Ausbruch aus ihrem Behälter. Der 2. Teil des ersten Abschnittes trifft aber voll zu.

Doch welches sind die "nötigen Vorsichtsmaßnahmen" bei Giftschlangen? Da schafft das Ge­setz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG) in seiner Neufassung vom 14.3.1990 (BGBl. I, S. 521) Handlungsmöglichkeiten. Im § 18 über giftige Tiere und Pflanzen wird die Bundesregie­rung ermächtigt, soweit es zum Schutze von Leben oder Ge­sundheit des Menschen unter Berücksichtigung des Natur- und Tierschutzes erforderlich ist, vorzuschreiben, daß Exemplare bestimmter giftiger Tierarten nicht eingeführt oder nicht gehalten werden dürfen oder nur dann, "wenn geeignete Gegenmittel und Behandlungsempfehlungen vom Einführer oder Tierhalter bereitgehalten werden, oder ... wenn dies der zuständigen Behörde zuvor angezeigt wird. Die Erlaubnis zur Haltung ... kann mit Auflagen verbunden werden."

In manchen Bundesländern sind spezielle Bestimmungen erlassen, die die Haltung von Gifttieren und somit auch Giftschlangen betreffen. Darin kann auch das absolute Haltungsverbot verfügt sein. Eine Übersicht kann an dieser Stelle nicht gegeben werden, da es hierzu häufig Änderungen gibt. Jeder Schlangenliebhaber ist somit angehalten, sich vor der Einrichtung einer Giftschlangenhaltung über die für seinen Wohnort geltenden gesetzlichen Regelungen eingehend zu informieren. Auskunftsstelle kann hierfür die Untere Naturschutzbehörde oder das Ordnungsamt sein. Auf mögliche Regelungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann an dieser Stelle nicht eingegangen werden.

4. Welche Anforderungen sollte ein Halter von Giftschlangen erfüllen?

Der Terrarianer, der Giftschlangen pflegen möchte, sollte volljährig sein und sich selbstkritisch als besonnen, verantwortungsbewusst und zuverlässig einschätzen können. Er muß über das erforderliche Fachwissen verfügen und schon mehrjährige Erfahrungen im Umgang mit ungiftigen Schlangen haben. Er sollte Mitglied einer terraristischen Vereinigung sein, in der er seine Spezialkenntnisse ständig erweitern und gegenüber einem Fachgremium unter Beweis zu stellen hat. Er muss über eine solide Gesundheit verfügen - Herz- und Kreislauferkrankungen und vor allem Allergieanfälligkeit erhöhen unnötig das Risiko im Falle eines Bisses. Auch Alkohol- und Drogenabhängigen kann die Giftschlangenhaltung nicht empfohlen werden.

5. Welche Mindestanforderungen sind an eine sichere Verwahrung zu stellen?

5.1. Terrarienraum

Terrarien mit Giftschlangen sollten nicht in einem von Menschen bewohnten Raum stehen. Wohn-, Schlaf- oder gar Kinderzimmer sind ein denkbar ungeeigneter Ort für ein Giftschlangenterrarium. Günstig ist auf jeden Fall ein separater Raum, den Unbefugte - auch Familienmitglieder und vor allem Kinder - nicht eigenmächtig betreten können. Eine Freilandhaltung ist nicht zu empfehlen, so wünschenswert sie im Hochsommer auch sein mag. Dafür sind die möglichen Unsicherheitsfaktoren zu vielfältig, und das Risiko wird unkalkulierbar.

Türen und Fenster müssen so dicht schließen, daß ein Entkommen eventuell aus ihrem Terrarium entwichener Schlangen - auch Jungschlangen - nicht möglich ist. Fenster, Abluftöffnungen u. ä. sind durch Drahtgaze zu sichern. Bei einem im Erdgeschoß liegenden Terrarien­raum sollte das Fenster zusätzlich durch ein Eisengitter gesichert sein, das ein unbefugtes Eindringen von außen erschwert. Sinnvoll ist eine nach außen zu öffnende Tür mit einem Fenster und mit einer mindestens 20 cm hohen Schwelle. Vor der Tür ist ein Warnschild anzubringen, das auf Giftschlangen hinweist. Der Raum sollte so groß sein, daß vor den Terrarien mindestens 1 m freie Tiefe zur Verfügung steht, damit freie Bewegung und ein sicheres Zurückweichen möglich sind.

Die Terrarien sollten so angeordnet werden, daß keine unkontrollierbaren Zwischenräume um die Becken entstehen, in denen sich entwichene Tiere verkriechen können. Eine entwichene Schlange kann sehr schnell ihr bekanntes Verhalten ändern und unberechenbar und aggressiver reagieren als gewohnt. Auch Fußboden oder Möbel sollten keine Schlupfwinkel bieten. Für doch einmal notwendige Manipulationen mit den Tieren sollte ein stabiler, glatter Tisch vorhanden sein.

In unmittelbarer Nähe der Zuganges sind griffbereit Abwehr- und Fanggeräte sowie ein ausreichend großes Behältnis (Eimer, Beutel ...) bereitzuhalten. Generell müssen geeignete Hilfsmittel (Handschuhe, Greifzange, Metallhaken, Stockschlinge, Fanggabel, Kunststoffschiene mit Kerben zum Fixieren der Tiere unmittelbar hinter dem Kopf, Kotschaufel, Schutzschild bei Gift speienden Arten u. a.) griffbereit sein.

Auf die ausreichende Ausleuchtung des Raumes ist zu achten. Es empfiehlt sich der Zugang zu einem Telefon in unmittelbarer Nähe.

5.2. Terrarium

Giftschlangen haben dieselben grundsätzlichen Lebensansprüche wie ungif­tige Arten gleicher Größe und Herkunft. Es ist deshalb für eine biotopadäquate Unterbringung und artspezifische Pflege zu sorgen. Das Giftschlangenterrarium muß solide gebaut und standfest, ausbruchsicher und verschließbar sein. Konstruktion und Material müssen auch gegen unvorhergesehene äußere Einflüsse wie Erschütterungen, Gegenstoßen, Überhitzung oder Feuchtigkeit angemessenen Schutz bieten.

Die eingesetzten Glasscheiben müssen ausreichend dick sein. Verbundsicherheitsglas ist zwar empfehlenswert, schützt aber nicht vor einem gewaltsamen Einbruch in das Terrarium. Die Glasstärke ist jedoch so zu wählen, dass die Scheiben nicht durch die Tiere selbst oder durch umgeworfene Einrichtungsgegenstände zerbrochen werden können. Folgende Mindeststärken können als Richtwerte dienen: Scheibengröße 30 x 40 cm - 4 mm; 50 x 60 cm - 6 mm; darüber 8 mm. Die Frontscheiben sollten so groß bemessen sein, daß jeder Winkel des Terrariums einzusehen ist. Bei Schiebescheiben sind auch die Seitenkanten mit Profilschienen zu versehen, um eine Spaltbildung zu verhindern. Kunststoffscheiben sind bruchsicherer, in der Regel aber nicht kratzfest. Schiebescheiben oder Tür sollten durch ein Schloss gesichert werden. Bei Schiebescheiben darf das Schloss nur bei vollkommen geschlossenen Scheiben einsetzbar sein.

Angaben zur empfehlenswerten Größe eines Terrariums für Giftschlangen sind genauso problematisch, wie die für andere Terrarientiere. Es ist den Tieren immer ausreichend Platz zum Ausweichen nach hinten zu bieten. Beleuchtung, Heizung, Lüftungsöffnungen und Wassergefäße dürfen keine Schwachstellen hinsichtlich Stabilität und Dichtigkeit darstellen. Ein Entweichen der Tiere - vor allem auch frisch geschlüpfter Jungtiere - ist unmöglich zu machen. Leuchtstoffröhren sind so zu verkleiden, dass keine Schlange unbemerkt auf ihnen liegen kann. Die Einrichtung des Terrariums muss übersichtlich sein. Sie ist so zu gestalten, dass die Säuberung, der Wasserwechsel, das Herausnehmen überzähliger Futtertiere oder das Auswechseln der Beleuchtung gefahrlos erfolgen können und nicht unbedingt die Beräumung des Beckens erfordern. Ein verschließbarer Schlupfkasten im oder am Terrarium bietet einen einfachen und absolut sicheren Schutz beim Hantieren im Behälter.

6. Welcher Umgang mit Giftschlangen wird geraten?

Wie mit jedem wildlebenden Tier sollte besonders mit Giftschlangen nicht mehr als unbedingt erforderlich manipuliert werden. Herausnehmen, Umsetzen, Behandeln u. dgl. sind zu vermeiden. Auf keinen Fall sind mit den Tieren irgendwelche Handlungen vor Laien vorzunehmen, um die Gefährlichkeit der Schlangen oder den eigenen Mut zu demonstrieren. Alle Handlungen mit den Tieren erfordern Ruhe und Konzentration. Hektik verleitet zu Nachlässigkeit und mangelnder Vorsicht. Man gewöhne sich ein gewisse Reihenfolge der Handgriffe beispielsweise beim Füttern und Wasserwechseln an, auf deren Einhaltung zu achten ist.

Beim Behandeln größerer Exemplare (über 50 cm Gesamtlänge) oder besonders gefährlicher Arten außerhalb des Terrariums wird eine zweite Person zur Sicherung im Hintergrund empfohlen. Keinesfalls dürfen beide Personen aber durcheinander hantieren. Wenn für eine Behandlung eines Tieres eine Person nicht ausreicht, sind alle Handgriffe und mögliche Abweichungen vorher genau durchzusprechen.

Alle für die Behandlung notwendigen Geräte, Medikamente u. dgl. sind vorher vorzubereiten und griffbereit zu legen. Bei Unsicherheiten und Unregelmäßigkeiten ist das Behandeln sofort abzubrechen und das Tier in sein Terrarium zurückzusetzen.

Immer muß der Grundsatz gelten: Menschenleben geht vor Tiergesundheit!

Für die Zeit unvermeidbarer längerer Abwesenheit des Giftschlangenpflegers ist ein Betreuer festzulegen, der gleichfalls die Anforderungen an einen Giftschlangenhalter erfüllt und gründlich eingewiesen ist. Besteht beim Entweichen einer Giftschlange aus ihrem Terrarium nicht sofort die Chance für ein gefahrloses Einfangen, muß bedenkenlos ein Unschädlichmachen des Tieres oberstes Ziel sein. Die Flucht von Giftschlangen - allerdings auch harmloser Schlangen - kann in der Umwelt zu einer folgen­schweren Panik, zu kostenaufwendigen Polizei- und Feuerwehraktionen und nicht zuletzt zur Strafverfolgung führen. Unfälle bei anderen Personen, auch bei Familienangehörigen, können als fahrlässige Körperverletzung oder gar fahrlässige Tötung verfolgt werden.

7. Wie sind Giftschlangen zu transportieren?

Auch Giftschlangen müssen einmal transportiert werden. Neben den allgemeingültigen Regeln eines Schlangentransportes zu Verpackung, Dauer, Temperatur, Feuchtigkeit und dergleichen ist bei Giftschlangen zusätzlich zu beachten:

Man sollte nie mehr als unbedingt nötig transportieren. Transportweg, -mittel und -dauer sollten vorher feststehen. Öffentliche Verkehrsmittel sind möglichst zu meiden. Wenn nicht anders möglich, ist der Transport dann unauffällig und mit äußerster Vorsicht vorzunehmen. Das Transportbehältnis ist doppelt zu sichern, d. h. die Schlange ist in einem Beutel oder besser noch in einem fest verschlossenen durchsichtigen, bruchsicheren Behälter zu verwahren, der wiederum in einem ebenfalls verschlossenen zweiten Behälter, am besten in einer Kiste mit kleinen, mit Drahtgaze gesicherten Lüftungslöchern aufbewahrt wird. Der innere Behälter ist mit dem wissenschaftlichen Namen und der Stückzahl der Schlangen eindeutig zu kennzeichnen. Auf die Gefährlichkeit des Inhaltes ist hinzuweisen.

Den Transportbehälter ist nie unbeaufsichtigt zu lassen und nur dann einem Laien anzuver­trauen, wenn ein unberechtigter Zugriff praktisch ausgeschlossen ist. Alle Behältnisse sind während des Transportes nicht zu öffnen. Entsprechende Geräte zum Hantieren und zum Schutz sind mitzuführen. Nach dem Transport sollten die Tiere nur in solche Behältnisse entlassen werden, die den Anforderungen an ein Giftschlangenterrarium entsprechen. Für den nicht persönlichen Transport per Post, Paketdienst, Bahn oder Flugzeug sind bei den Betreibern die entsprechenden Anforderungen vorher einzuholen.

8. Vorkehrungen für Bissunfälle

Bissunfälle sind nie mit absoluter Sicherheit auszuschließen. Man muß bei den notwendigen Vorkehrungen davon ausgehen, dass der Betroffene durch Schockeinwirkung und sogar Giftwirkung selbst nicht dazu in der Lage sein kann, alle erforderlichen Behandlungen allein und ohne fremde Hilfe ausführen zu können. Es ist deshalb unter Umständen die Hilfe anderer Personen erforderlich, die nicht sachkundig sind.

Im Terrarienraum sollte deshalb eine Liste der in den einzelnen Terrarien gehaltenen Arten und deren Individuenzahl, ein Alarmplan und eine Erste-Hilfe-Tafel für Giftschlangenbisse aushängen. Eine Vorratshaltung an den spezifischen mono- oder polyvalenten Giftschlangenseren ist in der Regel nicht zu empfehlen. Sie gibt nur dort mehr Sicherheit, wo die unverzügliche klinische Behandlung auf Grund der Entfernung nicht möglich und die fachgerechte Therapie mit Antiserum und möglicher Begleiterscheinungen am Ort gewährleistet ist. Die beschränkte Haltbarkeit der flüssigen oder gefriergetrockneten Antiseren auch bei Kühlschranktemperatur, die des­halb regelmäßig anfallenden Kosten und vor allem das Risiko von Unverträglichkeitsreaktionen und damit eines anaphylaktischen Schocks lassen es beim Pfleger nur einiger Giftschlangen angeraten erscheinen, besser den direkten Weg zu einer geeigneten medizinischen Einrichtung zu wählen, als eine Eigentherapie vorzunehmen. Nicht unproblematisch, aber sicher weniger risikovoll ist eine erste Behandlung mit Rasterschießapparat und Schröpfkopf - vor allem, da deren Einsatz sehr schnell erfolgen kann und wenn die Schlangenart als weniger gefährlich gilt.

Jeder Giftschlangenpfleger muss sich über das schnelle Erreichen einer Rettungsstelle mit sachkundigen Ärzten und einem öffentlich erreichbarem oder vereinsinternen Serumdepot informieren. Es empfiehlt sich die Mitgliedschaft in einer entsprechenden Organisation. Die aktuelle Meldung des Artenbestandes gewährleistet dann die Einlagerung aller erforderlichen Antiseren.

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